Wer in seinem Twitter-Account auf rechtswidrige Inhalte Dritter verlinkt, kann von dem Geschädigten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Das Landgericht Frankfurt am Main erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung.
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.04.2010 – 3-08 O 46/10) Weiterlesen…
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